Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform Angelvereinsplattform (nachfolgend „Plattform") zwischen
Dominic Rohrbacher (Vereins-App), Friedhofsweg 1A, 38162 Cremlingen (nachfolgend „Betreiber")
und dem Angelverein bzw. der sonstigen juristischen oder natürlichen Person, die einen Zugang zur Plattform bestellt (nachfolgend „Kunde" oder „Verein").
(2) Maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt der Bestellung auf agb.php abrufbare Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Betreiber stellt dem Verein eine webbasierte Plattform zur Verwaltung von Vereinsdaten, Fangmeldungen, Jahresauswertungen, Live-Status-Anmeldungen, Gewässer- und Fischartenverwaltung sowie Kontrollen/Verstößen zur Verfügung. Der genaue Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Verein gebuchten Produkt (Kontrolle, Fangmeldung & Jahresauswertung oder Komplettpaket) gemäß der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website.
(2) Die Plattform wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt; eine lokale Installation ist nicht Vertragsgegenstand. Jeder Verein erhält eine eigene, von anderen Vereinen physisch getrennte Datenhaltung.
(3) Der Betreiber ist berechtigt, den Funktionsumfang im Rahmen technischer Weiterentwicklung zu erweitern oder anzupassen, solange die vertraglich geschuldete Kernfunktionalität des jeweils gebuchten Produkts dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein bindendes Angebot des Betreibers dar, sondern eine Aufforderung an den Verein, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
(2) Mit Absenden der Bestellung im Checkout-Formular gibt der Verein ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Betreiber die Bestellung annimmt; dies geschieht automatisiert mit erfolgreicher Zahlungsbestätigung durch den jeweils genutzten Zahlungsdienstleister (PayPal oder Mollie).
(3) Nach Vertragsschluss erhält der Verein eine E-Mail mit einem Aktivierungslink an die im Bestellformular angegebene Adresse. Über diesen Link legt der Verein sein Zugangspasswort selbst fest und richtet den Vereinszugang ein.
§ 4 Testphase
(1) Neu eingerichtete Vereine können die Plattform für die Dauer der auf der Website angegebenen Testphase (derzeit ein Monat) im vollen Funktionsumfang kostenlos nutzen. Zahlungsdaten sind hierfür nicht erforderlich.
(2) Die Testphase endet mit Ablauf des angegebenen Zeitraums automatisch. Sie geht nicht selbsttätig in ein kostenpflichtiges Abonnement über und verlängert sich nicht; es entstehen aus ihr keine Kosten und keine Zahlungspflicht. Einer Kündigung bedarf es nicht.
(3) Möchte der Verein die Plattform über die Testphase hinaus nutzen, bucht er im Vereinsbereich aktiv ein Produkt nach § 5. Unterbleibt das, gilt § 6 Abs. 4 Satz 2 entsprechend; die Nachfrist nach § 6 Abs. 4 Satz 1 gilt für die Testphase nicht.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung
(1) Es gelten die Preise, die dem Verein zum Zeitpunkt der Bestellung im Checkout angezeigt und dort serverseitig anhand des gewählten Produkts und der angegebenen Mitgliederzahl berechnet werden. Der angezeigte Preis ist der Endpreis; der Betreiber ist umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer nach § 19 UStG – es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(2) Die Abrechnung erfolgt periodisch (aktuell monatlich) im Voraus für den jeweils gebuchten Zeitraum.
(3) Als Zahlungsarten stehen, je nach Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Bestellung, PayPal sowie der Zahlungsdienstleister Mollie (u. a. mit Banküberweisung oder direkter Bankzahlung vom eigenen Bankkonto) zur Verfügung. Die Freischaltung erfolgt in beiden Fällen automatisiert direkt nach bestätigter Zahlung, ohne manuelle Prüfung durch den Betreiber.
(4) Über den jeweils gebuchten und im Voraus bezahlten Zeitraum hinaus entsteht keine Zahlungspflicht. Zahlt der Verein nicht erneut, entstehen daraus keine offenen Forderungen und keine Mahnkosten; der Leistungsumfang endet nach Maßgabe von § 6 Abs. 4.
§ 6 Vertragslaufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag wird für den bei der Bestellung gebuchten Zeitraum geschlossen (derzeit ein Monat) und für diesen Zeitraum im Voraus bezahlt. Er verlängert sich nicht automatisch. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht.
(2) Eine Verlängerung kommt ausschließlich dadurch zustande, dass der Verein im Vereinsbereich erneut aktiv ein Produkt bucht und bezahlt. Der Betreiber speichert weder ein Lastschriftmandat noch eine sonstige wiederkehrende Zahlungsvereinbarung; es wird zu keinem Zeitpunkt automatisch abgebucht. Zahlt der Verein, während der bezahlte Zeitraum noch läuft, wird der neue Zeitraum an das bestehende Laufzeitende angehängt, sodass keine bereits bezahlten Tage verfallen. Vor Ablauf erinnert der Betreiber per E-Mail an die anstehende Verlängerung; diese Erinnerung kann der Verein im Vereinsbereich abbestellen.
(3) Eine Kündigung ist nicht erforderlich und nicht vorgesehen. Möchte der Verein die Nutzung beenden, zahlt er schlicht nicht erneut; der Vertrag endet mit Ablauf des bezahlten Zeitraums, ohne dass es einer Erklärung oder der Einhaltung einer Frist bedarf. Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Im Anschluss an einen bezahlten Zeitraum bleibt der volle Funktionsumfang noch 14 Tage erhalten. Danach können über die Plattform keine neuen Einträge mehr angelegt und bestehende nicht mehr geändert werden; bereits erfasste Daten bleiben einsehbar und exportierbar.
(5) Der Verein kann seinen Zugang jederzeit selbst vollständig löschen. Die Löschung wird nach einer Bedenkzeit von 48 Stunden ausgeführt und kann innerhalb dieser Frist ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden.
(6) Nach Beendigung des Vertrags werden die Vereinsdaten für einen angemessenen Übergangszeitraum zum Export bereitgehalten und anschließend gemäß der Datenschutzerklärung gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungsdaten, bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Vereins
(1) Der Verein ist für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen Daten (u. a. Mitgliederdaten, Fangmeldungen, Kontrollergebnisse) verantwortlich.
(2) Der Verein hat Zugangsdaten (Vereinscode, Benutzername, Passwörter) seiner Nutzer:innen vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Verdacht auf Missbrauch ist dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
(3) Soweit der Verein über die Plattform personenbezogene Daten seiner Mitglieder verarbeitet, bleibt er hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; der Betreiber verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter. Für diese Konstellation gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, der mit Vertragsschluss Bestandteil des Nutzungsvertrags wird.
§ 8 Datenschutz
Informationen zu Art, Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betreiber sowie zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung. Diese AGB regeln ausschließlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis und ersetzen die Datenschutzerklärung nicht.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung und Datensicherung
(1) Der Betreiber ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der Plattform sicherzustellen, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit (keine Zusicherung von 100 %-Verfügbarkeit), soweit nicht gesondert vereinbart.
(2) Für Wartungsarbeiten kann die Plattform zeitweise eingeschränkt oder nicht verfügbar sein; der Betreiber wird planbare Wartungsfenster nach Möglichkeit vorab ankündigen.
(3) Der Betreiber trifft angemessene technische Maßnahmen zur Datensicherung. Eine vollständige Sicherung durch den Verein selbst (z. B. mittels regelmäßiger Exporte) wird ergänzend empfohlen.
§ 10 Haftung
(1) Der Betreiber haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
§ 11 Änderungen dieser AGB
Der Betreiber kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist und die Rechte des Vereins dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Über Änderungen wird der Verein in Textform mit angemessener Frist vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Verein nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen; hierauf wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Verein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Betreibers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Zur Startseite